Wirtschaftlichkeit
 

Über die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen

Seit 01.April 2000 gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als Bundesgesetz. Dieses Gesetz wurde zur Förderung und Entwicklung der Umweltbranchen und damit vor allem zur langfristigen Reduzierung des CO2 – Ausstoßes bei der Energiegewinnung ins Leben gerufen.

In dem Gesetz wird u.a. die Vergütung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU) geregelt. Seit dem 01.01.2009 wird auch die Vergütung für den Eigenverbrauch klar definiert. Für die Einspeisung des produzierten Strom in das Netz erhält der Anlagenbesitzer pro eingespeister Kilowattstunde Stromenergie eine Vergütung von 0,2443 € (für Photovoltaikdachanlagen bis zu einer Einzelgröße von 30 KWp, darüber hinaus abgestuft) über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr (Stand Januar 2012).

Es lohnt sich eine Photovoltaikanlage so früh wie möglich im Jahr zu installieren und die Inbetriebnahme frühzeitig durchzuführen. Jeder Einspeisetag mehr ist bares Geld.

Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage wollen wir in einer einfachen Beispielrechnung nachfolgend kurz darstellen:

Randbedingungen für eine 10 KWp Photovoltaikanlage (Dach parallele Montage)

  • Eine 10 KWp Photovoltaik – Dachanlage benötigt bei Kristallinen Modulen ca. 80 qm Fläche.
  • Die durchschnittliche Sonnenglobalstrahlung beträgt gemäß einer Langzeitstudie des Deutschen Wetteramtes im Durchschnitt 1050 – 1100 KWh/qm/anno; für unsere Kalkulation nehmen wir 900 KWh/KWp installierter Leistung an!
  • Die Stromeinspeisevergütung beträgt 0,2443 € (bis zu einer Anlagengröße von 30kWp) auf eine Laufzeit von 20 Jahren zuzüglich dem Ersteinspeisejahr (2012).
  • Die Anlage kann über KfW-Mittel (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert werden. Wir kalkulieren in unserem Beispiel 4,5% Zins und 3,0 % Tilgung, so dass nach Ablauf der 20 Jahre die Anlage bezahlt ist.
Investition netto: 21.000 €
Finanzierungskosten per anno (Annuität ca. 7,5 %) 1.575 €
Gesamtkilowattleistung per anno der FV-Dachanlage ca. 9.000 KWh
Energieeinspeisevergütung (Ertrag) per anno = 9.000 kWh x 0,2443 € = 2.198,70 € (gemäß EEG)
Dies entspricht einer Ausschüttung auf die Investition in Höhe von 10,47%
Überschuss per anno (nach Zins und Tilgung) ca. 623,70 €

Die Anlage kann linear mit 5 % AVA (über 20 Jahre) abgeschrieben werden.